Was ist eigentlich eine Fahrradstraße?

2010-04-25_fahrradstrasse200x200.png Nicht jeder scheint zu wissen, was eine Fahrradstraße ist - das liegt vermutlich auch daran, daß man diese nicht allzu oft im Straßenverkehr antrifft. Manche Autofahrer übersehen dieses Schild aber gern und wähnen sich auf einer ganz normalen Straße - um dann entsprechend ruppig gegen nebeneinander fahrende Radler vorzugehen oder riskante Überholmanöver zu versuchen.

Halten wir an dieser Stelle doch mal fest, was eine Fahrradstraße ausmacht.

  • Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich nur Fahrrädern vorbehalten.
  • Zusätzlicher Verkehr muß explizit durch Zusatzschilder, z.B. “Anwohner frei”, zugelassen werden.
  • Auch wenn sie dadurch zusätzlich zugelassenen Vekehr behindern, dürfen Fahrradfahrer ausdrücklich nebeneinander fahren.
  • Fahrradfahrer dürfen von anderen Fahrzeugen nicht behindert werden.
  • 30km/h ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit - für alle.

Auf einer Fahrradstraße geben also die Radler den Ton an, sie ist quasi Schutzgebiet für Pedalisten - Behinderungen oder gar Gefährdungen durch andere Verkehrsteilnehmer sollten konsequent und unter Angabe von Kennzeichen und Zeugen bei der Polizei angezeigt werden.

Quellen:

Radweg oder nicht Radweg - das ist hier die Frage

2007-04-16_radweg.jpg Irgendwie hatte ich regelrecht darauf gewartet, daß mich eines Tages ein Autofahrer auf der Zwickauer Straße mehr oder minder freundlich auffordern würde, mich mit meinem Fahrrad von der Straße zu scheren - schließlich sieht man auf dem Gehweg rechts daneben deutlich eine eklatant an einen Radweg erinnernde Markierung. Allerdings stellt für diesen Abschnitt ein Verkehrszeichen recht deutlich dar, um was für einen Weg es sich handelt: “Fußgängerweg” (das runde blaue), “Fahrradfahrer frei” (darunter als Zusatzschild).

Daß es heute allerdings ausgerechnet eine Streifenwagenbesatzung war, die mich ungestüm gesti- und artikulierend auf meinen angeblichen Fauxpas hinweisen wollte, überraschte mich dann doch - sollten doch die Damen und Herren in Lindgrün am ehesten über geltende Gesetze und Verordnungen im Bilde sein.
Deswegen machen wir an dieser Stelle mal für Radler, Fußgänger, Autofahrer und bisweilen uninformierte Uniformierte einen kleinen Exkurs in die Straßenverkehrsordnung.

Klar ist: Zeichen 237 sagt eindeutig aus, daß es sich um einen Radweg handelt. Ein Radweg ist Fahrrädern und Tretmofas vorbehalten.
Klar ist auch: Zeichen 239 markiert einen Fußgängerweg. Fahrradfahrer haben abzusteigen und zu schieben, motorisierte Fahrzeuge haben hier überhaupt nichts zu suchen.
Bei einer Zeichenkombination hapert es dann allerdings desöfteren: Zeichen 239 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei”. Das sieht man gar nicht mal so selten, aber was sagt es tatsächlich aus? Nun, fragen wir die Straßenverkehrsordnung, die muß es wissen: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) enthält für Zeichen 239 folgenden Wortlaut:

Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Klartext: Es handelt sich um einen Fußgängerweg, auf dem Fahrradfahrer fahren dürfen, aber nicht müssen. Tun sie es, dann nur mit Schrittgeschwindigkeit. Also fahre ich auf der Straße, um

  • nicht Schrittgeschwindigkeit fahren zu müssen,
  • keine Fußgänger zu gefährden und
  • Kollisionen mit Anzeigetafeln, Hunden, Laternenmasten und Kinderwagen zu vermeiden.

Noch Fragen, liebe wütende Autofahrer und übereifrige Polizeibeamte? Ein paar Eimer rote Farbe auf dem Fußweg machen noch lange keinen Radweg.

Aber weil wir ja alle nur Menschen sind: Gute Fahrt euch allen!

Quellen: