Nicht jeder scheint zu wissen, was eine Fahrradstraße ist - das liegt vermutlich auch daran, daß man diese nicht allzu oft im Straßenverkehr antrifft. Manche Autofahrer übersehen dieses Schild aber gern und wähnen sich auf einer ganz normalen Straße - um dann entsprechend ruppig gegen nebeneinander fahrende Radler vorzugehen oder riskante Überholmanöver zu versuchen.
Halten wir an dieser Stelle doch mal fest, was eine Fahrradstraße ausmacht.
- Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich nur Fahrrädern vorbehalten.
- Zusätzlicher Verkehr muß explizit durch Zusatzschilder, z.B. “Anwohner frei”, zugelassen werden.
- Auch wenn sie dadurch zusätzlich zugelassenen Vekehr behindern, dürfen Fahrradfahrer ausdrücklich nebeneinander fahren.
- Fahrradfahrer dürfen von anderen Fahrzeugen nicht behindert werden.
- 30km/h ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit - für alle.
Auf einer Fahrradstraße geben also die Radler den Ton an, sie ist quasi Schutzgebiet für Pedalisten - Behinderungen oder gar Gefährdungen durch andere Verkehrsteilnehmer sollten konsequent und unter Angabe von Kennzeichen und Zeugen bei der Polizei angezeigt werden.
Quellen:
- http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html#Zeichen244.1 (Abschnitt 5, “Sonderwege”, Nummer 23)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradstrasse#Deutschland