Nagelneuer Kack-Radweg in Langendreer: Das sagt das Tiefbauamt

Im Mai hatte ich eine kleine Polemik über den Radweg entlang der Baroper Straße an deren Kreuzung mit der Hauptstraße in Bochum-Langendreer verfasst. Der ist aber auch wirklich kacke: Ganze zweihundert Meter lang, enthält er gleich zwei Bettel-Ampeln infolge sowie eine kreuzgefährliche, weil vollkommen unklare Vorfahrtssituation. Und damit auch kein klar denkender Radfahrer auf die verrückte Idee kommt, dieses freundliche “Fuck you” der Stadt zu ignorieren und lieber sicher und präsent auf der Fahrbahn zu fahren, besteht dank blauem Radweg-Schild natürlich Benutzungspflicht.

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Wer hat hier Vorfahrt: Rechtsabbieger oder geradeausfahrender Radfahrer?

Städteplanerische Mittelfinger bin ich auf dem Rad gewohnt und kann lächelnd damit umgehen. Wir sprechen hier schließlich über Bochum! :)
Aber die potentielle Lebensgefahr, die von der unklaren Vorfahrtsregelung an der Querung des Rechtsabbieger-Streifens zur A 448 ausgeht, ist halt nicht mehr wegzuschulterzucken. Deshalb fragte ich dazu per E-Mail beim Tiefbauamt der Stadt Bochum nach. Die Antwort kam ein paar Tage später:

An der benannten Örtlichkeit ist ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Radfahrende, die die Fahrbahn kreuzen, seitens der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Ich habe soeben die für die dortige Straßenunterhaltung zuständige Behörde Straßen.NRW um Aufstellung des Verkehrsschildes gebeten, damit die Vorfahrt wieder eindeutig geregelt ist.

Ein straßenbegeleitender Radweg hat vor Rechtsabbiegern grundsätzlich erst einmal Vorfahrt (§ 9 Abs 3 StVO). Mit meiner Vermutung, dass diese dem Radfahrer hier hochoffiziell per Verkehrszeichen genommen werden soll, lag ich also richtig.
Ich hoffe nun, dass der freundliche Mitarbeiter des Tiefbauamts da recht schnell eine Lösung organisieren kann: Der Radweg – und damit die Gefahrenstelle – existiert nun immerhin seit einem Jahr.

Wie ernst es die Stadt Bochum ganz generell mit einer halbwegs gleichberechtigten Integration von Fahrradfahrern in den Straßenverkehr meint, darf anhand der an der Baroper Straße gebotenen Bevormundung und Schikane aber durchaus kritisch hinterfragt werden.